Vorstellung der Projektstudie “Fußtritte gegen den Kopf” in Nürnberg

aus der Pressemitteilung des Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Im Rahmen des gemeinsamen Forschungsprojektes haben das Labor für Biomechanik der Hochschule Regensburg, das Institut für Rechtsmedizin Erlangen, die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Mitarbeiter des Kriminalfachdezernats 1 des Polizeipräsidiums Mittelfranken eine Projektstudie zur Wirkung von Fußtritten gegen den Kopf durchgeführt.

Dr. Beate Merk erklärte anlässlich der Vorstellung der Projektstudie “Wirkung von Fußtritten gegen den Kopf”am Montag, 3. Juni 2013 in einer Pressekonferenz in Nürnberg: “Gewaltstraftaten, bei denen der Täter das Opfer mit Fußtritten gegen den Kopf malträtiert, müssen konsequent verfolgt und bestraft werden – und zwar als das, was sie sind.”

“Wenn es aber darum geht, sie zu ahnden”, so Merk weiter, “stehen unsere Staatsanwälte und Richter regelmäßig vor der folgenschweren Weichenstellung: “nur” gefährliche Körperverletzung oder versuchtes Tötungsdelikt. Bei der Beantwortung dieser Frage liefert die objektive Gefährlichkeit von Fußtritten gegen den Kopf ein ganz wesentliches Argument für einen Tötungsvorsatz. Und dazu liefert uns die Studie wichtige Erkenntnisse! Dafür danke ich allen Beteiligten!”

Die Ministerin weiter: “Die Studie macht deutlich: Solche Fußtritte sind grundsätzlich objektiv geeignet, lebensgefährliche oder tödliche Verletzungen herbeizuführen. Durch den Täter ist das nicht beherrschbar. Wer so zutritt, dem muss klar sein, dass er damit den Tod seines Gegenübers herbeiführen kann; und zwar unabhängig von Faktoren wie der eigenen Konstitution oder den Schuhen, die er an hat.”